Verlassenschaftsräumung: Was tun bei einer Wohnungsauflösung wegen Todesfall?

Stirbt ein lieber Mensch, bricht für Angehörige und Freunde eine schwere Zeit an, die mit viel Trauer verbunden ist. Besonders hart trifft es die nahe Familie, die noch mit Erledigungen konfrontiert wird – wie zum Beispiel die Räumung der Verlassenschaft. Steht aufgrund eines Todesfalls eine Wohnungsauflösung an, ist nicht nur emotionale Stärke gefragt – es muss auch allerlei beachtet und organisiert werden. Wir geben Ihnen ein paar nützliche Tipps zum Thema Wohnungsauflösung und verraten Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Haushaltsauflösung: Was bei einer Wohnungsräumung zu beachten ist

Eine Verlassenschaftsräumung bzw. Wohnungsauflösung bei einem Todesfall verlangt von den Angehörigen des Verstorbenen einiges ab. Schließlich ist es nicht leicht, mit den Gedanken einer Räumung in die Wohnung des Verstorbenen zu gehen. Alte Erinnerungen werden wach und es fällt einem nicht leicht, all die Möbel, Kleidungen und sonstigen Hinterlassenschaften aus der Wohnung zu schaffen. Gerade in einem solchen Fall ist es ratsam, ein Umzugsunternehmen oder eine Räumungsfirma zu beauftragen, die einem bei der Räumung der Wohnung unterstützt. Ein professionelles Umzugs- oder Räumungsunternehmen ist mit Verlassenschaftsräumungen vertraut und weiß genau, wie man das Ganze am besten angeht. Überlegen Sie sich vorab, ob Sie der Aufgabe gewachsen sind oder ob Sie doch lieber eine Räumungsfirma bzw. ein Umzugsunternehmen mit der Räumung der Verlassenschaft beauftragen. Ein Räumungs- oder Umzugsunternehmen unterstützt Sie nicht nur bei der Planung der anstehenden Wohnungsauflösung, sondern übernimmt auch alle Arbeiten, die im Zuge einer solchen anfallen: Packarbeiten, die Demontage von Möbeln, die Abnahme von Lampen und Gardinen, Entrümpelungen und natürlich der Transport der Güter an die gewünschte Adresse.

1) Entrümpeln, lagern oder verkaufen?

Im Laufe der Jahre sammeln sich in einem Haushalt zahlreiche Dinge an. Wieviele Dinge das sind merkt man meist erst, wenn man die Hinterlassenschaften des Verstorbenen durchgeht. Angefangen von Möbeln, diversen Haushaltsgeräten bis hin zu Kleidungsstücken – nicht alles, was der Verstorbene hinterlassen hat, möchte man auch behalten. Was also tun mit all den Dingen? Wer diese weder behalten noch einlagern möchte, kann diese entweder verkaufen, verschenken oder auch entrümpeln. Handelt es sich um gut erhaltene Möbel und Kleidungsstücke empfehlen wir Ihnen, diese zum Beispiel online gegen Abholung zu verkaufen oder einer karitativen Einrichtung zu spenden. Das ist allemal besser als all diese Dinge einfach wegzuwerfen. Sortieren Sie alles aus und überlegen Sie sich gut, was Sie behalten möchten und was auf dem Mistplatz besser aufgehoben ist. Lassen Sie sich dafür ausreichend Zeit. Alles was nicht selbst benötigt wird, verkauft oder verschenkt werden soll, können Sie kostengünstig von einer Umzugsfirma oder einem Räumungsunternehmen entrümpeln lassen.

2) Die Wohnung auf Vordermann bringen

Ist das Haus bzw. die Wohnung geräumt, geht es an die Endreinigung oder gar ans Renovieren. Bevor Sie damit starten, empfehlen wir Ihnen, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. In den meisten Fällen sind Renovierungsarbeiten zwar nicht erforderlich, auf Nummer sicher gehen sollte man allerdings trotzdem – gerade wenn es sich doch um einen älteren Mietvertrag handelt. Für die Übergabe der Wohnung reicht es zumeist aus, diese in einem leergeräumten und besenreinen Zustand zu hinterlassen. Bei der Wohnungsübergabe erhält der Vermieter alle Schlüssel zurück und begutachtet die Räumlichkeiten. Etwaige Mängel werden vom Vermieter in einem Protokoll festgehalten. Nachdem die Wohnung übergeben wurde, bleibt das Warten auf die Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung.

3) An Verträge denken

Denken Sie unbedingt darn, den Gas- und Strombezug sowie Telefon, Internet, Abos, Rundfunkgebühren und sonstige Verträge zu kündigen bzw. abzumelden. Auch auf diverse Versicherungsverträge, wie zum Beispiel die Haushaltsversicherung, KFZ-Haftpflicht- und Unfallversicherung sollte nicht vergessen werden. Wurde vom Verstorbenen eine Lebensversicherung abgeschlossen, sollten Sie das jeweilige Versicherungunternehmen über den Todesfall informieren.

Diskrete Unterstützung für Wohnungsauflösungen & Räumungen im Todesfall

Es fällt Ihnen schwer, sich alleine um die Räumung der Verlassenschaft zu kümmern? Der Möbelpacker, Ihr Spezialist für Wohnungsauflösungen und Verlassenschaftsräumungen, unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben. Wir stehen Ihnen bei dieser sensiblen Angelegenheit zur Seite und unterstützen Sie bei allen anfallen Arbeiten. Profitieren Sie von unserem kostengünstigen Komplett-Service für Ihre Wohnungsräumung in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Oberösterreich.

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